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Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur unter Einhaltung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte ausgebracht werden. So schreibt die Klärschlammverordnung - AbfKlärV (2017) vor, dass vor dem erstmaligen Auf- oder Einbringen von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost die Bodenart, pH-Wert, Phosphatgehalt, Schwermetalle sowie PCB und Benzo(a)pyren bestimmt werden müssen.

  • Paket "Boden vor Klärschlamm" -Mini (Bodenart, P, K, Mg, pH in Doppelbestimmung) nach gesetzlicher Landesvorschrift

  • Paket "BovKs" - Analyse gem. AbfKlärV (2017), mit oder ohne Schwermetallen (Bodenart, P, K, Mg, pH in Doppelbestimmung, Humus ,Schwermetalle , PCB / Benzo(a)pyren gem. AbfKlärV)

Das entsprechende Auftragsformular, mit weiteren Analyse-Informationen, finden Sie hier.

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